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   RG, 27.10.1931 - II 329/31   

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https://dejure.org/1931,430
RG, 27.10.1931 - II 329/31 (https://dejure.org/1931,430)
RG, Entscheidung vom 27.10.1931 - II 329/31 (https://dejure.org/1931,430)
RG, Entscheidung vom 27. Oktober 1931 - II 329/31 (https://dejure.org/1931,430)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Macht das Fehlen des Gerichts- oder Dienstsiegels auf dem übergebenen verschlossenen Briefumschlag, dessen Inhalt der gesetzlichen Vorschrift entspricht, die Zustellung unwirksam?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 133, 365
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BFH, 04.06.1975 - I R 236/74

    Vorlage - Datumsvermerk - Zuzustellende Sendung - Wesentlichkeit für Wirksamkeit

    Das RG war der Ansicht, die mit "muß", "ist" oder "hat" gekennzeichneten Vorschriften enthielten nicht ohne weiteres Wirksamkeitsvoraussetzungen der Zustellung; es handle sich in erster Linie um zwingende Gebote für den handelnden Beamten (RG-Urteil vom 27. Oktober 1931 II 329/31, RGZ 133, 365).

    In einer Zeit, in der Parteizustellung die Regel, die Zustellung von Amts wegen aber die Ausnahme bildete, lag es nahe, die Interessen des Zustellenden in den Vordergrund zu rücken und dem Zustellungsempfänger lediglich ein Beweisbedürfnis zuzubilligen (vgl. RG-Urteil II 329/31).

  • GemSOGB, 09.11.1976 - GmS-OGB 2/75

    Fehlerhafte Zustellung durch die Post

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  • OLG Köln, 01.09.1993 - 2 W 130/93

    Feststellung der Wirkungslosigkeit eines konkursabweisenden Beschlusses;

    Zwar wird dadurch die Zustellung nicht unwirksam (RGZ 133, 365 (368); OLG Hamburg MDR 1983, 410 und allg. M. in der Literatur, vgl. nur Thomas/Putzo, 18. Aufl. § 212 Rn. 1) die Beschwerdefrist läuft als Notfrist aber erst mit dem Ablauf von 5 Monaten nach dem Erlaß der Entscheidung BayObLG NJW-RR 1992, 597) entsprechend § 516 ZPO ab.
  • BGH, 04.06.1954 - V ZR 67/53

    Frist für Klageerhebung

    Das zu vermeiden, ist trotz des § 540 ZPO der gesetzgeberische Grundgedanke des § 538 Abs. 1 ZPO (vgl. RGZ 123, 194 [201], 204 [206 f]; 133, 365 [370]; RG in JW 1937, 813 mit zustimmender Anmerkung von Roquette; RGZ 158, 145 [152]; Baumbach-Lauterbach 22. Aufl. § 538 Anm. 3 B; Stein-Jonas-Schönke 17. Aufl. § 538 IV).
  • BVerwG, 22.02.1972 - IV B 114.71

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Wirksamkeit einer Zustellung

    Diese Auffassung hat namentlich schon das Reichsgericht in ständiger, bis fast in die Entstehungszeit der Zivilprozeßordnung zurückreichender Rechtsprechung vertreten (vgl. insbesondere die Urteile vom 10. Juni 1902 - RGZ 52, 11 [13 f.], vom 9. März 1908 - JW 1908, 277 [278], vom 6. Februar 1919 - Warneyer 1919, 116 [117] und vom 27. Oktober 1931 - RGZ 133, 365 [368], ferner die Urteile vom 22. Oktober 1898 - JW 1898, 640 und vom 23. März 1903 - JW 1903, 176).
  • BFH, 09.08.1966 - I 199/65

    Anforderungen an Vermerke der Absendestelle bei der Zustellung mittels einfachen

    So hat das Reichsgericht in seiner immer als maßgeblich zitierten Entscheidung II 329/31 vom 27. Oktober 1931 (Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Bd. 133 S. 365) sich zu dem Grundsatz bekannt, daß auch das Fehlen solcher Erfordernisse, die der Gesetzgeber in die "Muß"-, "Ist"- oder "Hat"-Form gekleidet hat, der Wirksamkeit einer Zustellung nicht entgegenzustehen brauche.
  • BGH, 22.04.1964 - IV ZR 127/63

    Rechtsmittel

    Hat es der Postbedienstete unterlassen, entweder den Zustellungsempfänger eine beglaubigte Abschrift der Zustellungeurkunde zu übergeben oder den Tag der Zustellung auf dem Umschlag zu vermerken, so ist eine derartige Unterlassung nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 52, 11, 13; 133, 365, 366; JW 1892, 331; 1908, 277; WarnRspr 19, 77) auf die Wirksamkeit der Zustellung ohne Einfluß.
  • BGH, 22.04.1964 - IV ZR 128/63

    Rechtsmittel

    Hat es der Postbedienstete unterlassen, entweder dem Zustellungsempfänger eine beglaubigte Abschrift der Zustellungsurkunde zu übergeben oder den Tag der Zustellung auf dem Umschlag zu vermerken, so ist eine derartige Unterlassung nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 52, 11, 13; 133, 365, 366; JW 1892, 331; 1908, 277; WarnRspr 19, 77) auf die Wirksamkeit der Zustellung ohne Einfluß.
  • BayObLG, 06.07.1994 - 2Z BR 49/94

    Fehlende Angabe bei förmlicher Zustellung einer Entscheidung in einer

    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Zustellung nicht deshalb unwirksam, weil der Zustellungsbedienstete es unterlassen hat, eine beglaubigte Abschrift der Zustellungsurkunde zu übergeben oder den Tag der Zustellung auf der Sendung zu vermerken (RGZ 124, 22; 133, 365; BGH VersR 1964, 746/747).
  • BGH, 10.01.1962 - VIII ZR 198/61

    Rechtsmittel

    Hat demnach die in § 29 AKG für die Erhebung der Klage bestimmte Frist noch nicht zu laufen begonnen, so war durch Versäumnisurteil das angefochtene Urteil und zugleich in sinngemäßer Anwendendung des § 538 Abs. 1 Nr. 2 ZPO (RGZ 133, 365, 370) das Urteil des Landgerichts aufzuheben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückzuverweisen, dem auch die Entscheidung über die Kosten der vom Kläger eingelegten Rechtsmittel zu übertragen war.
  • BGH, 16.10.1963 - IV ZR 306/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.04.1956 - VI ZR 28/55

    Rechtsmittel

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